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1.
Apples "Panther" auf dem Sprung
Es heißt oft, Apple habe keine Kunden, sondern Fans. Frenetisch
werden schon kleine Verbesserungen bejubelt. Und wenn am heutigen Freitagabend,
24. Oktober, um 22.30 Uhr das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino
das Okay für den Verkauf seines neuen Betriebssystems Mac OS X 10.3
gibt, ist das für manchen Apple-Anhänger wie Ostern und Weihnachten
an einem Tag. Einige Apple-Händler in Deutschland öffnen sogar
Freitagabend für die Eifrigen, die nicht bis Samstagvormittag warten
wollen, um das gute Stück dann für 149 Euro zu kaufen. In Apples
Online-Store allerdings konnte man das neue System bereits seit einiger
Zeit bestellen.
"Panther", so der Name der Software, ist die mittlerweile vierte
Ausgabe von Mac OS X -- nach "Cheetah", "Puma" und
"Jaguar". Die Raubkatze läuft dank der überwundenen
Kinderkrankheiten auf sicheren Pfoten und setzt mit vielen neuen Funktionen
zu weiteren Sprüngen als seine Vorgänger an. Obwohl Apple als
erster Hersteller in diesem Jahr bereits einen Desktop-Computer mit einem
64-Bit-Prozessor auf den Markt gebracht hat, ist Panther auf 32-Bit-Software
ausgerichtet. Bei Apple wird das mit Kundenfreundlichkeit begründet:
Der Power Mac G5 sei von Grund auf für 32- und 64-Bit ausgelegt,
so Georg Albrecht, Pressesprecher bei Apple Deutschland. Somit könnten
mit dem Rechner alle bereits vorhandenen Programme ausgeführt werden.
Der Übergang zu einem reinen 64-Bit-System würde dagegen hohe
Kosten für die Anschaffung neuer Software nach sich ziehen. Oder
der Anwender müsse die 32-Bit-Programme im langsamen Emulationsmodus
laufen lassen.
Über diese Argumentation lässt sich streiten; sicher ist dagegen,
dass der Panther dem Mac Beine macht: " 'Panther' läuft spürbar
schneller als 'Jaguar' ", erbrachten beispielsweise die Tests der
c't-Redaktion (siehe dazu Ausgabe 22/2003 der c't, S. 180: Zugkräftig
-- Ein Blick auf Mac OS X 10.3 alias Panther). Die Zeitgewinne sind zwar
nicht berauschend, aber bemerkenswert -- zumal es nicht üblich ist,
dass eine neue Betriebssystemversion schneller arbeitet als ihre Vorgänger.
Deshalb können auch Anwender mit älteren Apple-Rechnern das
neue System nutzen, ohne Einbußen beim Tempo befürchten zu
müssen.
Panther enthält nach Angaben des Herstellers mehr als 150 neue Features.
Einige davon präsentierte Firmenchef Steve Jobs bereits auf der Apple
Expo in Paris. Eindrucksvoll wurde zum Beispiel der neue Finder demonstriert.
Staunen erregte Exposé in Paris -- diese Funktion ist so einfach
wie überzeugend: Mit einem Mausklick lassen sich alle geöffneten
Fenster verkleinern, aber übersichtlich nebeneinander anordnen. Ebenfalls
neu ist Fast User Switching: Bei laufenden Programmen kann ein anderer
Anwender sich am Rechner anmelden und die Arbeit mit seinen persönlichen
Einstellungen fortsetzen. Ein weiterer Mausklick und der Bildschirm zeigt
wieder die Einstellungen des vorherigen Nutzers.
"Viele der Neuerungen von Mac OS X 10.3 alias Panther sind -- für
sich genommen -- nichts Besonderes. Es ist die Fülle und die Liebe
zum Detail, welche diese Systemversion von der alten abhebt", zieht
die c't ein erstes Fazit. Der Umstieg sollte für Anwender der vorherigen
Mac-OS-X-Version, die bereits auf das System abgestimmte Software nutzen,
kein Probleme darstellen. Mac-Fans, die es mit dem neuen System nicht
so eilig haben, sind aber möglicherweise gut beraten, auf das erste
Update zu warten: Erfahrungsgemäß hat Apples Software wie die
anderer Hersteller auch in der ersten Ausgabe noch -- dann mit einer baldigen
Aktualisierung bereinigte -- Anfangsfehler. (Sven Appel, dpa) / (jk/c't)
/ (adb/c't)
2.
CAST-Forum: Passvergrößerung gefragt
Das Darmstädter CAST-Forum beschäftigte sich einen Tag lang
mit ID-Karten, Reisepässen und Personalausweisen. Einen Schwerpunkt
der Vorträge bildete die internationale Normung von maschinenlesbaren
Reisedokumenten mit biometrischen Merkmalen, wie sie vor allem vom amerikanischen
Ministerium für Heimatsicherheit gefordert wird. Zum 26. Oktober
2004 müssen alle 27 Länder, deren Bürger ohne Visum in
die USA einreisen dürfen, so genannte MRTD-Tags aufweisen, die die
sichere und schnelle Identifizierung auf der Basis kontaktloser Übertragungstechnik
ermöglichen sollen. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter den
Staaten, die als "Waiver-Free" definiert sind.
Das Problem bei der Sache: Die Standardisierung der maschinenlesbaren
Biometrie in Ausweisen soll von der internationalen Flugbehörde ICAO
betrieben werden. Deren Expertenkommissionen stecken mitten in den Vorbereitungen
und tagen laufend an verschiedenen Orten in der Welt, wie Michael Hegenbarth
in seinem Vortrag berichtete. Hegenbarth ist Senior Director Standardization
beim Chiphersteller Infineon und Leiter der ISO/IEC JTC1-SC17 Working
Group 8, die sich mit kontaktlosen Karten und Ausweisen auf Transponder-Basis
(RFID-Chips) befasst. Frisch vom letzten Treffen seiner Gruppe in Singapur
zurückgekehrt, berichtete Hegenbarth von Überlegungen, die Pässe
zu vergrößern, damit die in ihrem Rand eingelassenen Antennen
eine bessere Abstrahlung bieten. Auch habe man gerade über die Arbeit
an einem Vorschlag abgestimmt, der sich "Near Field Communication"
nennt und als NFCIP-1 mit der Projektnummer ISO/IEC DIS 18092 geführt
wird. NFC ist eine Adaption der WLAN-Technik für Kleinstgeräte
und könnte dazu dienen, dass die RFID-Chips in Pässen über
größere Distanzen als 10 beziehungsweise 45 cm senden können.
Außerdem seien erst mit WLAN die von der ICAO geforderten Datenraten
von mindestens 1,7 MBit/s für die Übertragung hochauflösender
JPEGs möglich -- ein Bild sollte idealerweise in 50 Millisekunden
ausgelesen werden.
Uwe Seidel, Ausweisspezialist vom kriminaltechnischen Institut des BKA,
zeigte sich optimistisch, dass man bis zu dem von der USA gesetzten Termin
eine arbeitsfähige Lösung finden wird. Schon jetzt sei man mit
den Eckdaten für die kommende Technik, etwa der Einigung auf ein
12 KByte komprimiertes JPEG-Passbild plus digitalisiertem Fingerabdruck
und kontakloser Datenübertragung, sehr weit. Nach Seidel können
auch Interimslösungen eingeführt werden, etwa ein zweidimensionaler
Barcode an Stelle der RFID-Chips oder eine schnelle Datenbankabfrage der
gespeicherten Bilder direkt beim ausgebenden Staat. Als ungelöst
bezeichnete der BKA-Vertreter die Frage, wie unautorisierten Stellen der
Zugang zu den Chip-Daten verweigert werden kann und wie sich Auslesegeräte
vor dem Ausweis identifizieren. Außerdem müsse ein Zugriff
privater Organisationen auf den Datenchip rechtlich geprüft werden.
Da der Chip die lesbaren Angaben im Pass und das Foto nur "wiederholt",
sei ein Zugriff Dritter in den USA kein Problem, in Deutschland hingegen
in einer Grauzone angesiedelt, meinte Seidel. Ein deutsch-holländischer
Vorschlag, die jetzt schon vorhandene maschinenlesbare Zone der Pässe
als PIN zu benutzen, sei von den USA abgelehnt worden. Für besondere
Personen wie Journalisten, die nach wie vor ein Visum benötigen,
hatte Seidel Beruhigendes zu melden. "Wenn wir die Technik beherrschen,
sind RF-Chips mit Bild und zwei Fingerabdrücken auch als Klebevisa
möglich."
Gisela Meister von der Firma Giesecke & Devrient, die bereits Klebe-Visa
mit RFID-Chips im Angebot hat, berichtete von der europäischen Bürgerkarte
ePOCH, die ihrer Meinung nach von der technischen Ausstattung her gemäß
den Anforderungen der ICAO einsetzbar sei. Die Bürgerkarte, eine
Übersetzung des englischen Citizen Card, weil dort ID-Cards vehement
abgelehnt werden, biete als Identifizierungs-, Authentifizierungs- und
Unterschriftskarte für die digitale Signatur ausreichende Sicherheit
vor unberechtigter Datenabfrage und vor dem Identitätsdiebstahl,
erklärte Meister. Als einfache Karte, die ein einstmals rückständiges
Land direkt in die Zukunft des eGovernment torpediere, stellte Andreas
Lösch von Gemplus die Smart Identity Card vor, die für Oman
entwickelt wurde. Bis zum Jahre 2006 soll jeder Omani über 15 Jahre
eine ID-Karte haben, die jederzeit von mobilen Polizisten geprüft
werden kann. Den Abschluss des anregenden CAST-Tages bildete Michael Westermann
von bellid, der sich mit PIP, der Post Issuance Personalisation von ID-
und Kreditkarten befasste. Post Issuance heißt in diesem Fall, dass
nachträglich neue Software aufgespielt oder bestimmte Möglichkeiten
gesperrt werden können. Als Beispiel nannte Westermann die Bürgerkarte
von Macao, die neben der ID-Funktion auch Führerschein und Kleingeldkarte
in sich vereint. Mittels PIP-Technologie könne schuldigen Autofahrern
der Führerschein temporär entzogen werden, während die
restlichen Funktionen der Karte unbeschadet bleibe, erklärte Westermann.
(Detlef Borchers) / (jk/c't)
3.
Es wird Ernst mit den Jugendschutzbestimmungen im Internet
Bald wird ernst gemacht mit dem neuen Jugendschutzbestimmungen im Internet.
Das kündigte der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM), Wolf-Dieter Ring, Anbietern bei den Münchner Medientagen an.
Ring stellte dort eine erste Zwischenbilanz des seit am 2. April des Jahres
eingesetzten obersten Gremiums für den medienübergreifenden
Jugendschutz vor. In den ersten Monaten hat sich die KJM auf das Internet
konzentriert. Weil er die Übergangs- und Umstellungsprobleme der
Branche verstehe, verzichte man auch darauf, die im Prinzip täglich
fälligen Beanstandungen auszusprechen. Die KJM habe sich in den ersten
Monaten trotz aller Schwierigkeiten gut freigeschwommen, sagte Ring, der
zwischen dem KJM-Sitz in Erfurt und der Münchner Geschäftsstelle
pendelt. Aner nur die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen hat bislang
das offizielle Plazet der KJM. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia
hat noch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt.
Als erledigt verzeichnet die KJM bisher vor allem die Formulierung von
Anforderungen an geschlossene Nutzergruppen und Altersverifikationssysteme
von Erotik-Anbietern im Internet. Zwei Anbieter solcher Systeme habe man
zugelassen, mit weiteren sei man im Gespräch. Die anonyme Angabe
einer Personalausweisnummer werde man auf keinen Fall akzeptieren und
noch in diesem Jahr werde man konsequent gegen Verstöße vorgehen.
"Drohungen über die Abwanderung von Teilen der pornographischen
Industrie ins Ausland muss uns nun nicht so erschrecken, dass wir deutsches
Recht nicht anwenden."
Unterstützung bekam Ring dafür von Gerhard Kofler, Geschäftsführer
des Pay-TV-Senders Premiere, der lautstark gegen die Wettbewerbsvorteile
der Internetbranche wetterte. "Sie sind ja noch Welten hinter uns
zurück", warf Kofler der Jugendschutzbeauftragten von T-Online,
Gabriele Schmeichel, vor. Vor allem mit Blick auf den Anspruch von T-Online
als "Hollywood-aus-Darmstadt"-Wettbewerber zu den klassischen
Medien aufzutreten, begrüße er die Jugendschutzanforderungen
ans Internet. "Dass ihnen das Mühe macht, das möchten wir
auch." T-Online sei ein größeres Medienhaus als viele
klassische Programmveranstalter.
Schmeichel hatte demgegenüber auf zahlreiche praktische Probleme
mit dem Jugendmedienstaatsvertrag. Nicht nur die KJM, auch die Unternehmen
hätten erhebliche Mehrbelastungen durch den neuen Staatsvertrag.
Vor allem der Aufwand, der durch die Einstufung von Inhalten als "entwicklungsbeeinträchtigend"
besteht, sei enorm, meinte Schmeichel. In der vergangenen Woche hätte
das Unternehmen erstmals die eigenen Redakteure dazu geschult, die Unsicherheit
sei beträchtlich. Ausländischen Vertragspartnern sei dies im
Übrigen kaum noch zu vermitteln. "Dynamische Änderung von
Webseiten durch sie sind daher praktisch nicht mehr möglich."
Die Internationalität des Netzes sei "eingeengt", sagte
Schmeichel. Die Wettbewerbsfähigkeit müsse dadurch leiden.
Einfache Pornographie deutscher Anbieter dürfte sich am Ende als
die kleinste Schwierigkeit für die KJM entpuppen. Die von Schmeichel
genannte Problem, dass schwer zu entscheiden ist, was "entwicklungsbeeinträchtigend
sein kann", ist deutlich schwerer zu lösen. Laut Staatsvertrag
müssen entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte durch ein geeignetes
Jugendschutzprogramm für Kinder unzugänglich gemacht werden.
Nur: Keines der auf dem Markt vorhandenen Filter- oder Jugendschutzprogramme
genügt den Anforderungen der KJM. Das Rating- und Filtering-Programm
ICRA soll nun wenigstens als Pilotprojekt zugelassen werden. Es gebe,
meinte Ring, Gespräche mit Anbietern anderer Konzepte, deren Namen
er nicht nennen könne. Noch gar nicht wirklich auf dem Radar der
KJM sind im Moment Angebote aus dem Ausland, obwohl von dort am Ende der
Großteil der Inhalte kommen wird, gegen die die KJM antritt. Wolf
Osthaus, Jugendschutzexperte für den IT-Verband Bitkom, sagte am
Rande der Veranstaltung: "Offensichtlich will man erst einmal hierzulande
ausmisten." Die Sorge, dass anschließend die Zugangsprovider
zur Verantwortung gezogen werden, ist laut Osthaus nicht ganz unberechtigt.
Kritische Nachfrage kassierte die KJM in Bezug auf die Transparenz ihrer
Arbeit und der Eintscheidungsgründe in Einzelfällen. "Eine
Berichtspflicht im Gesetz wäre gut gewesen", sagte Schmeichel.
Zahlen zu aktuellen Beanstandungen von Webinhalten konnte Friedemann Schindler
von Jugendschutz.net auf Anfrage von heise online nicht nennen. Allerdings
dürften es ziemlich viele sein, wenn, wie Schindler in der Diskussion
ausführte, "nicht mehr das internationale Internet der Maßstab
ist, sondern wir jetzt den Maßstab aus dem traditionellen Rundfunk
anlegen." (Monika Ermert) / (jk/c't)
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