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1.
Apples "Panther" auf dem Sprung

Es heißt oft, Apple habe keine Kunden, sondern Fans. Frenetisch werden schon kleine Verbesserungen bejubelt. Und wenn am heutigen Freitagabend, 24. Oktober, um 22.30 Uhr das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino das Okay für den Verkauf seines neuen Betriebssystems Mac OS X 10.3 gibt, ist das für manchen Apple-Anhänger wie Ostern und Weihnachten an einem Tag. Einige Apple-Händler in Deutschland öffnen sogar Freitagabend für die Eifrigen, die nicht bis Samstagvormittag warten wollen, um das gute Stück dann für 149 Euro zu kaufen. In Apples Online-Store allerdings konnte man das neue System bereits seit einiger Zeit bestellen.


"Panther", so der Name der Software, ist die mittlerweile vierte Ausgabe von Mac OS X -- nach "Cheetah", "Puma" und "Jaguar". Die Raubkatze läuft dank der überwundenen Kinderkrankheiten auf sicheren Pfoten und setzt mit vielen neuen Funktionen zu weiteren Sprüngen als seine Vorgänger an. Obwohl Apple als erster Hersteller in diesem Jahr bereits einen Desktop-Computer mit einem 64-Bit-Prozessor auf den Markt gebracht hat, ist Panther auf 32-Bit-Software ausgerichtet. Bei Apple wird das mit Kundenfreundlichkeit begründet: Der Power Mac G5 sei von Grund auf für 32- und 64-Bit ausgelegt, so Georg Albrecht, Pressesprecher bei Apple Deutschland. Somit könnten mit dem Rechner alle bereits vorhandenen Programme ausgeführt werden. Der Übergang zu einem reinen 64-Bit-System würde dagegen hohe Kosten für die Anschaffung neuer Software nach sich ziehen. Oder der Anwender müsse die 32-Bit-Programme im langsamen Emulationsmodus laufen lassen.
Über diese Argumentation lässt sich streiten; sicher ist dagegen, dass der Panther dem Mac Beine macht: " 'Panther' läuft spürbar schneller als 'Jaguar' ", erbrachten beispielsweise die Tests der c't-Redaktion (siehe dazu Ausgabe 22/2003 der c't, S. 180: Zugkräftig -- Ein Blick auf Mac OS X 10.3 alias Panther). Die Zeitgewinne sind zwar nicht berauschend, aber bemerkenswert -- zumal es nicht üblich ist, dass eine neue Betriebssystemversion schneller arbeitet als ihre Vorgänger. Deshalb können auch Anwender mit älteren Apple-Rechnern das neue System nutzen, ohne Einbußen beim Tempo befürchten zu müssen.
Panther enthält nach Angaben des Herstellers mehr als 150 neue Features. Einige davon präsentierte Firmenchef Steve Jobs bereits auf der Apple Expo in Paris. Eindrucksvoll wurde zum Beispiel der neue Finder demonstriert. Staunen erregte Exposé in Paris -- diese Funktion ist so einfach wie überzeugend: Mit einem Mausklick lassen sich alle geöffneten Fenster verkleinern, aber übersichtlich nebeneinander anordnen. Ebenfalls neu ist Fast User Switching: Bei laufenden Programmen kann ein anderer Anwender sich am Rechner anmelden und die Arbeit mit seinen persönlichen Einstellungen fortsetzen. Ein weiterer Mausklick und der Bildschirm zeigt wieder die Einstellungen des vorherigen Nutzers.
"Viele der Neuerungen von Mac OS X 10.3 alias Panther sind -- für sich genommen -- nichts Besonderes. Es ist die Fülle und die Liebe zum Detail, welche diese Systemversion von der alten abhebt", zieht die c't ein erstes Fazit. Der Umstieg sollte für Anwender der vorherigen Mac-OS-X-Version, die bereits auf das System abgestimmte Software nutzen, kein Probleme darstellen. Mac-Fans, die es mit dem neuen System nicht so eilig haben, sind aber möglicherweise gut beraten, auf das erste Update zu warten: Erfahrungsgemäß hat Apples Software wie die anderer Hersteller auch in der ersten Ausgabe noch -- dann mit einer baldigen Aktualisierung bereinigte -- Anfangsfehler. (Sven Appel, dpa) / (jk/c't) / (adb/c't)

2.
CAST-Forum: Passvergrößerung gefragt

Das Darmstädter CAST-Forum beschäftigte sich einen Tag lang mit ID-Karten, Reisepässen und Personalausweisen. Einen Schwerpunkt der Vorträge bildete die internationale Normung von maschinenlesbaren Reisedokumenten mit biometrischen Merkmalen, wie sie vor allem vom amerikanischen Ministerium für Heimatsicherheit gefordert wird. Zum 26. Oktober 2004 müssen alle 27 Länder, deren Bürger ohne Visum in die USA einreisen dürfen, so genannte MRTD-Tags aufweisen, die die sichere und schnelle Identifizierung auf der Basis kontaktloser Übertragungstechnik ermöglichen sollen. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter den Staaten, die als "Waiver-Free" definiert sind.


Das Problem bei der Sache: Die Standardisierung der maschinenlesbaren Biometrie in Ausweisen soll von der internationalen Flugbehörde ICAO betrieben werden. Deren Expertenkommissionen stecken mitten in den Vorbereitungen und tagen laufend an verschiedenen Orten in der Welt, wie Michael Hegenbarth in seinem Vortrag berichtete. Hegenbarth ist Senior Director Standardization beim Chiphersteller Infineon und Leiter der ISO/IEC JTC1-SC17 Working Group 8, die sich mit kontaktlosen Karten und Ausweisen auf Transponder-Basis (RFID-Chips) befasst. Frisch vom letzten Treffen seiner Gruppe in Singapur zurückgekehrt, berichtete Hegenbarth von Überlegungen, die Pässe zu vergrößern, damit die in ihrem Rand eingelassenen Antennen eine bessere Abstrahlung bieten. Auch habe man gerade über die Arbeit an einem Vorschlag abgestimmt, der sich "Near Field Communication" nennt und als NFCIP-1 mit der Projektnummer ISO/IEC DIS 18092 geführt wird. NFC ist eine Adaption der WLAN-Technik für Kleinstgeräte und könnte dazu dienen, dass die RFID-Chips in Pässen über größere Distanzen als 10 beziehungsweise 45 cm senden können. Außerdem seien erst mit WLAN die von der ICAO geforderten Datenraten von mindestens 1,7 MBit/s für die Übertragung hochauflösender JPEGs möglich -- ein Bild sollte idealerweise in 50 Millisekunden ausgelesen werden.
Uwe Seidel, Ausweisspezialist vom kriminaltechnischen Institut des BKA, zeigte sich optimistisch, dass man bis zu dem von der USA gesetzten Termin eine arbeitsfähige Lösung finden wird. Schon jetzt sei man mit den Eckdaten für die kommende Technik, etwa der Einigung auf ein 12 KByte komprimiertes JPEG-Passbild plus digitalisiertem Fingerabdruck und kontakloser Datenübertragung, sehr weit. Nach Seidel können auch Interimslösungen eingeführt werden, etwa ein zweidimensionaler Barcode an Stelle der RFID-Chips oder eine schnelle Datenbankabfrage der gespeicherten Bilder direkt beim ausgebenden Staat. Als ungelöst bezeichnete der BKA-Vertreter die Frage, wie unautorisierten Stellen der Zugang zu den Chip-Daten verweigert werden kann und wie sich Auslesegeräte vor dem Ausweis identifizieren. Außerdem müsse ein Zugriff privater Organisationen auf den Datenchip rechtlich geprüft werden. Da der Chip die lesbaren Angaben im Pass und das Foto nur "wiederholt", sei ein Zugriff Dritter in den USA kein Problem, in Deutschland hingegen in einer Grauzone angesiedelt, meinte Seidel. Ein deutsch-holländischer Vorschlag, die jetzt schon vorhandene maschinenlesbare Zone der Pässe als PIN zu benutzen, sei von den USA abgelehnt worden. Für besondere Personen wie Journalisten, die nach wie vor ein Visum benötigen, hatte Seidel Beruhigendes zu melden. "Wenn wir die Technik beherrschen, sind RF-Chips mit Bild und zwei Fingerabdrücken auch als Klebevisa möglich."
Gisela Meister von der Firma Giesecke & Devrient, die bereits Klebe-Visa mit RFID-Chips im Angebot hat, berichtete von der europäischen Bürgerkarte ePOCH, die ihrer Meinung nach von der technischen Ausstattung her gemäß den Anforderungen der ICAO einsetzbar sei. Die Bürgerkarte, eine Übersetzung des englischen Citizen Card, weil dort ID-Cards vehement abgelehnt werden, biete als Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Unterschriftskarte für die digitale Signatur ausreichende Sicherheit vor unberechtigter Datenabfrage und vor dem Identitätsdiebstahl, erklärte Meister. Als einfache Karte, die ein einstmals rückständiges Land direkt in die Zukunft des eGovernment torpediere, stellte Andreas Lösch von Gemplus die Smart Identity Card vor, die für Oman entwickelt wurde. Bis zum Jahre 2006 soll jeder Omani über 15 Jahre eine ID-Karte haben, die jederzeit von mobilen Polizisten geprüft werden kann. Den Abschluss des anregenden CAST-Tages bildete Michael Westermann von bellid, der sich mit PIP, der Post Issuance Personalisation von ID- und Kreditkarten befasste. Post Issuance heißt in diesem Fall, dass nachträglich neue Software aufgespielt oder bestimmte Möglichkeiten gesperrt werden können. Als Beispiel nannte Westermann die Bürgerkarte von Macao, die neben der ID-Funktion auch Führerschein und Kleingeldkarte in sich vereint. Mittels PIP-Technologie könne schuldigen Autofahrern der Führerschein temporär entzogen werden, während die restlichen Funktionen der Karte unbeschadet bleibe, erklärte Westermann. (Detlef Borchers) / (jk/c't)

3.
Es wird Ernst mit den Jugendschutzbestimmungen im Internet

Bald wird ernst gemacht mit dem neuen Jugendschutzbestimmungen im Internet. Das kündigte der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Wolf-Dieter Ring, Anbietern bei den Münchner Medientagen an. Ring stellte dort eine erste Zwischenbilanz des seit am 2. April des Jahres eingesetzten obersten Gremiums für den medienübergreifenden Jugendschutz vor. In den ersten Monaten hat sich die KJM auf das Internet konzentriert. Weil er die Übergangs- und Umstellungsprobleme der Branche verstehe, verzichte man auch darauf, die im Prinzip täglich fälligen Beanstandungen auszusprechen. Die KJM habe sich in den ersten Monaten trotz aller Schwierigkeiten gut freigeschwommen, sagte Ring, der zwischen dem KJM-Sitz in Erfurt und der Münchner Geschäftsstelle pendelt. Aner nur die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen hat bislang das offizielle Plazet der KJM. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia hat noch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt.


Als erledigt verzeichnet die KJM bisher vor allem die Formulierung von Anforderungen an geschlossene Nutzergruppen und Altersverifikationssysteme von Erotik-Anbietern im Internet. Zwei Anbieter solcher Systeme habe man zugelassen, mit weiteren sei man im Gespräch. Die anonyme Angabe einer Personalausweisnummer werde man auf keinen Fall akzeptieren und noch in diesem Jahr werde man konsequent gegen Verstöße vorgehen. "Drohungen über die Abwanderung von Teilen der pornographischen Industrie ins Ausland muss uns nun nicht so erschrecken, dass wir deutsches Recht nicht anwenden."
Unterstützung bekam Ring dafür von Gerhard Kofler, Geschäftsführer des Pay-TV-Senders Premiere, der lautstark gegen die Wettbewerbsvorteile der Internetbranche wetterte. "Sie sind ja noch Welten hinter uns zurück", warf Kofler der Jugendschutzbeauftragten von T-Online, Gabriele Schmeichel, vor. Vor allem mit Blick auf den Anspruch von T-Online als "Hollywood-aus-Darmstadt"-Wettbewerber zu den klassischen Medien aufzutreten, begrüße er die Jugendschutzanforderungen ans Internet. "Dass ihnen das Mühe macht, das möchten wir auch." T-Online sei ein größeres Medienhaus als viele klassische Programmveranstalter.
Schmeichel hatte demgegenüber auf zahlreiche praktische Probleme mit dem Jugendmedienstaatsvertrag. Nicht nur die KJM, auch die Unternehmen hätten erhebliche Mehrbelastungen durch den neuen Staatsvertrag. Vor allem der Aufwand, der durch die Einstufung von Inhalten als "entwicklungsbeeinträchtigend" besteht, sei enorm, meinte Schmeichel. In der vergangenen Woche hätte das Unternehmen erstmals die eigenen Redakteure dazu geschult, die Unsicherheit sei beträchtlich. Ausländischen Vertragspartnern sei dies im Übrigen kaum noch zu vermitteln. "Dynamische Änderung von Webseiten durch sie sind daher praktisch nicht mehr möglich." Die Internationalität des Netzes sei "eingeengt", sagte Schmeichel. Die Wettbewerbsfähigkeit müsse dadurch leiden.
Einfache Pornographie deutscher Anbieter dürfte sich am Ende als die kleinste Schwierigkeit für die KJM entpuppen. Die von Schmeichel genannte Problem, dass schwer zu entscheiden ist, was "entwicklungsbeeinträchtigend sein kann", ist deutlich schwerer zu lösen. Laut Staatsvertrag müssen entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte durch ein geeignetes Jugendschutzprogramm für Kinder unzugänglich gemacht werden. Nur: Keines der auf dem Markt vorhandenen Filter- oder Jugendschutzprogramme genügt den Anforderungen der KJM. Das Rating- und Filtering-Programm ICRA soll nun wenigstens als Pilotprojekt zugelassen werden. Es gebe, meinte Ring, Gespräche mit Anbietern anderer Konzepte, deren Namen er nicht nennen könne. Noch gar nicht wirklich auf dem Radar der KJM sind im Moment Angebote aus dem Ausland, obwohl von dort am Ende der Großteil der Inhalte kommen wird, gegen die die KJM antritt. Wolf Osthaus, Jugendschutzexperte für den IT-Verband Bitkom, sagte am Rande der Veranstaltung: "Offensichtlich will man erst einmal hierzulande ausmisten." Die Sorge, dass anschließend die Zugangsprovider zur Verantwortung gezogen werden, ist laut Osthaus nicht ganz unberechtigt.
Kritische Nachfrage kassierte die KJM in Bezug auf die Transparenz ihrer Arbeit und der Eintscheidungsgründe in Einzelfällen. "Eine Berichtspflicht im Gesetz wäre gut gewesen", sagte Schmeichel. Zahlen zu aktuellen Beanstandungen von Webinhalten konnte Friedemann Schindler von Jugendschutz.net auf Anfrage von heise online nicht nennen. Allerdings dürften es ziemlich viele sein, wenn, wie Schindler in der Diskussion ausführte, "nicht mehr das internationale Internet der Maßstab ist, sondern wir jetzt den Maßstab aus dem traditionellen Rundfunk anlegen." (Monika Ermert) / (jk/c't)